Wir wollen Rechtssicherheit und keine Bußgeldandrohungen!
Hangout on Air ist ein Medienunterfangen im Graubereich. Technisch möglich, aber rechtlich nicht ohne Sendelizenz erlaubt. Viele junge Menschen nutzen Google Hangout on Air, ohne sich um die rechtliche Lage zu kümmern. Manche wissen, das sie sich im rechtlichen Graubereich befinden und ignorieren es. Wenn man sie direkt darauf anspricht, dann sieht man die Unsicherheit.
Solange niemand den Klageweg beschreitet, wird den im Graubereich operierenden Internet Pionieren auch nichts passieren. Das Damoklesschwert einer möglichen Anzeige schwingt aber ständig über ihren Köpfen. Auch sind die Zuschauerzahlen noch sehr sehr gering. Bis jetzt habe ich noch keine Werte im dreistelligen Bereich gesehen. Doch sollten die Formate irgendwann richtigen Erfolg haben, fühlt sich bald ein Neider befugt eine Anzeige zu erstatten Dann müssen die Institutionen die bestehende Gesetzeslage zu Rate ziehen und danach handeln, ob sie wollen oder nicht. Der einzige Ausweg ist, eine Sendelizenz zu beantragen.
Aber laut den Landesmedienanstalten ist das derzeitige Gesetz nicht für diese neuen Technologien gemacht und sowohl die Organisation als auch die Geschwindigkeit der Anstalten derzeit nicht in der Lage eine Ausstellung von Sendelizenzen in größerer Menge durch zu führen. Allein, das sich eine Ausstrahlung nicht auf ein Bundesland einschränken lässt (Internet = weltweit), führt dazu, dass sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit jedem Antrag auf Sendelizenz für einen Hangout on Air befassen müsste. Diese tagt aber nur in größeren Abständen, soweit mir bekannt in diesem Monat am 12.10.2012, wobei dies das erste Treffen seit dem 18.09.2012 ist. Da sich in der ZAK alle Vertreter der 14 Landesmedienanstalten persönlich treffen, kann man sich den Aufwand in etwa vorstellen.
Ich möchte hier nicht die Landesmedienanstalten angreifen! Diese Institutionen sind lediglich Ausführende des geltenden Rechtes. Im Dialog mit der BLM (Bayerische Landeszentrale für neue Medien) stieß ich auf sehr großes Verständnis und auf unerwartet großes Entgegenkommen. Den Verantwortlichen in den Landesmedienanstalten ist durchaus bewusst, wie weit die derzeitigen Gesetze von der gelebten Wirklichkeit entfernt sind. Leider sind sie nicht die Verantwortlichen für diesen Zustand. Das brachte mich dazu am 27.09.2012 den Bundeswirtschaftsminister Dr. Phillip Rösler im Hangout zu fragen, wie er diesen Missstand sieht. Seine Antwort war, ich solle ihm etwas zusammenstellen und im Ministerium vorbei bringen. Update 12.10.12: Leider habe ich trotz Anfrage über das Kontaktformular am 01.10.2012 bis heute noch keine Antwort erhalten. Ich habe inzwischen mit dem Bundesministerium Kontakt. Der kam über die neue Seite des Ministeriums auf Google+ zustande.
Zusammen mit Blogger-Kollegen, unter anderem Gerhard Schröder, versuchen wir nun einen Vorstoss um in diesem Bereich Rechtssicherheit für Nutzer von Hangout on Air in Deutschland zu schaffen. Wir wollen den Bundeswirtschaftsminister beim Wort nehmen und ihm unter Einbeziehung der Landesmedienanstalten einen praktikablen Vorschlag überreichen. Deshalb haben wir heute in Google+ einen Aufruf gestartet.
Aufruf zur Zusammenarbeit – Wer hat Kontakt zu seiner Landesmedienanstalt?
+Gerhard Schröder und +Hannes Schleeh suchen Mitstreiter.
#landesmedienanstalten #hangoutsonair #Hangout #rundfunkstaatsvertragReshared post from +Gerhard Schröder
Wie geht es weiter mit dem Gesetzesentwurf für das Thema Web-TV?
Zunächst einen Blick zurück…
Status Sendelizenz für HangOut on Air
Schon im Nachgang zum ersten virtuellen Bloggercamp erhielt ich Anfragen „wie denn nun die Situation sei“. RA +Thomas Schwenke beschreibt in seinem Artikel das Thema „Abmahnungsgefahr“ unter http://rechtsanwalt-schwenke.de/google-hang-out-on-air-recht/ , doch die Fragen, die mich erreichten betrafen eher das Thema Sendelizenz. Dieser Beitrag stellt eine Zusammenfassung meiner aktuellen Infos dar. (Ich bin kein Rechtsanwalt, nur ein Blogger auf der Suche nach Antworten…)
Wer braucht eine Sendelizenz?
Ich kann an der Stelle nur diese offizielle Checkliste der Landesmedienanstalten empfehlen, http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Checkliste_Web-TV.pdf in der die wichtigen Eckpunkte aus deren Sicht aufgeführt werden. Ein „planender Youtuber“ benötigt vermutlich eine Lizenz. Doch vielleicht geht es auch ohne diese Sendelizenz, mit der…
PLAN A: Unbedenktlichkeitsbescheinigung
Statt einer Sendelizenz kann sich ein Youtuber für seine HangOut on Air (HoA) auch bei seiner Landesmedienanstalt (bei mir NRW) eine Art „Freibrief“ beschaffen. Dies ist aber auch mit Kosten und Aufwand = Zeit verbunden. Man sollte 1-2 Monate einplanen und circa 500 Euro.
PLAN B: Web-TV-Sendelizenz
Statt einer klassischen TV-Lizenz gibt es noch die Sonderversion Web-TV. Der Zeitrahmen beträgt lt. LMA NRW 3-4 Monate und die Kosten belaufen sich auf 1.000 – 10.000 Euro.
(Quellenangaben: http://padlive.de/2012/09/update-rechtliche-situation-zum-thema-hangout-on-air-in-deutschland/ und http://padlive.de/2012/08/zwischenstand-hangout-on-air-und-die-rechtliche-unbedenklichkeit/)
Wie war das nun beim Bloggercamp?
+Hannes Schleeh erhielt von seiner LMA eine Test-Lizenz für das Bloggercamp als eine Art „Medienexperiment“ Siehe http://schleeh.de/wp-content/uploads/2012/09/email-schleeh_google-hangout-veranstaltung-am-28-09-2012.pdf
Hatte mein How-To-HoA eine Lizenz?
Ich erhielt zu meinem kleinen HangOut on Air von der LMA nur den Hinweis auf die Checkliste für weitere Sendungen. Demnach bleibt mir für die Sendung weiterer solcher How To HangOut Sessions http://padlive.de/2012/10/howto-hangout-on-air/ nur der Weg über mindestens 1.000 Euro = Web-TV-Sendelizenz. Ergo war ich mit dem +iOS-Talk / +LearnTank eine Art „Piratensender“ 😉
Herrn Rösler, ein Gesetzesentwurf und die Landesmedienanstalten
Im Rahmen der Vorbereitung auf das Bloggercamp hatte Hannes Schleeh die Chance in einem HoA Minister Rösler zur Gesetzeslage anzusprechen. Siehe Wirtschaftsminister Rösler im Gespräch mit Hannes Schleeh Darauf Aufbauend wurde von Hannes Schleeh, +Gunnar Sohn und anderen Teilnehmern der Plan gefasst diese „Einladung zum Gesetzesentwurf„ aufzugreifen. Quasi-Web-Demokratie wie von den Piraten 😉 – womit ich als „Piratensender“ an der Reihe bin:
Hannes Schleeh bat mich den Auftakt zu verfassen, denn wir wollen nicht nur mit Herrn Rösler in die Diskussion einsteigen, sondern auch die einzelnen Landesmedienanstalten einbeziehen.
Die dortigen Ansprechpartner werden jegliche Neuregelung in Zukunft in der Praxis umsetzen müssen. Uns ALLE hilft nicht nur ein theoretisch toller Gesetzesentwurf, der in der Zukunft jedoch nicht praktisch Umgesetzt werden kann. Richtig?
Zitat aus meiner letzten Email der LMA NRW:
_So stellt sich für die Landesmedienanstalten nach wie vor die Herausforderung, die geltende, für analoge Sachverhalte geschaffene Rechtslage auf digitale Möglichkeiten anzuwenden. Eine umfassende Novellierung ist hier leider derzeit nicht in Sicht.
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass zwar bei einem journalistisch-redaktionell gestalteten Streaming-Dienst, der mindestens 500 Nutzern die zeitgleiche Möglichkeit des Empfangs der Inhalte bietet, grundsätzlich von Rundfunk auszugehen ist._
Gesucht: Ansprechpartner für die einzelnen Bundesländer
Daher sucht nun Hannes Schleeh und meine Person Leute, die in den verschiedenen Bundesländern beheimatet sind und “Idealfall” schon Kontakte zur den jeweiligen LMA pflegen im Themenbereich Web-TV-Lizenz. Bitte per Direkt-Nachricht bei mir oder Hannes Schleeh melden. Danke!
Danksagung
Mein besonderer Dank gilt an der Stelle +Moritz Tolxdorff und +Stefan Keuchel für den Austausch zum Thema How-To-HangOut-on-Air.
Embedded Link
Wirtschaftsminister Rösler im Gespräch mit Hannes Schleeh
Ich habe am Hangout on Air von Daniel Fiene teilgenommen. Er hat auf der Bertelsmann Veranstaltung #Party12 verschiedene Prominente interviewt. Als er Philli…
Google+: View post on Google+
Eine Alternative wäre zum Beispiel das Portal Edudip. Damit lassen sich auch Live-Seminare für bis zu 500 Teilnehmern veranstalten. Aber wer diese auf Youtube stehen haben will, oder hinterher zum Abruf bereitstellen möchte, der muss selbst Hand anlegen, oder 49,00 € im Monat bezahlen. Ein weiterer Nachteil ist die Beschränkung auf maximal 2 (kostenlose) bzw. 4 Moderatoren (kostenpflichtige). Bei Google Hangout hat man bis zu 10 Menschen auf der virtuellen Bühne. Zusätzlich gibt es noch Speichereinschränkungen, die es bei Google nicht gibt.
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[…] wann braucht man eine Sendelizenz. Derzeit herrscht große Unsicherheit und Ratlosigkeit. Selbst die dafür zuständigen […]
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