Selbstfahrende Autos – Warum wir darauf noch warten müssen
Selbstfahrende Autos – Die größten Geräte der CES
Die CES 2015 ist zu Ende und es wurde wieder ein Feuerwerk an Neuheiten gezeigt. Sinnvolles und weniger sinnvolles war in Las Vegas auf der Messe für Computer Electronic zu sehen. Die größten elektronischen Geräte haben die Automobilhersteller gezeigt. Denn auch im Auto schreitet die Digitalisierung so langsam voran. Alle drei großen deutschen Premiumhersteller nutzten die “Show” in Las Vegas um neue Gadgets in und um das Fahrzeug herum zu zeigen.
Audi RS7 fährt 900 Kilometer ohne eine Hand am Steuer
Die meiste Aufmerksamkeit erregte Audi mit seinem selbstfahrenden Audi RS7, der in zwei Tagen von San Francisco bis Las Vegas ohne Mensch am Steuer gefahren ist.
Nach dem Test auf dem Nürburgring, haben die Audi Ingenieure damit die Alltagstauglichkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Elektronik eindrucksvoll demonstriert. Unsere heutigen Rechenkapazitäten und Sensoren in und um ein Fahrzeug herum ermöglichen inzwischen eine perfekte Orientierung im Strassenverkehr. Ein Computer im Fahrzeug hat auch im Gegensatz zum Menschen ausschließlich die Aufgabe sich um die sichere Fortbewegung zu kümmern. Viele unnötige Unfälle sind heute auf die Ablenkung des Menschen im Fahrzeug zurück zu führen. Das häufige Texten am Smartphone ist inzwischen einer der häufigsten Unfallursachen, da es noch mehr ablenkt als das reine Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Aus diesem Grund könnten heute schon viele schwere Unfälle durch pilotiertes Fahren vermieden werden.
Aber warum bin ich der Meinung, das es diese Technologie noch lange nicht in der Serie geben wird? Wenn es doch technisch schon möglich ist? Sicher die Kosten für den massiven Einsatz von Elektronik und Sensoren in redundanter Form kosten jetzt noch sehr viel Geld. Redundant bedeutet, die Systeme sind im Fahrzeug in mehrfacher Ausführung vorhanden um Ausfälle zu kompensieren.
Noch kann man keinen Computer vor Gericht stellen
Weder die Technik, noch die Kosten dafür sind mittelfristig ein Hindernis. Das größte Hindernis ist die Gesetzgebung und die Haftungsfrage. Auch die Akzeptanz durch die Fahrer ist aus meiner Sicht keine Bremse für die Einführung. Wer möchte nicht manchmal einen Chauffeur für lange Autobahnstrecken haben, um sich auf den wichtigen Termin vorzubereiten oder einfach nur nach einem gestressten Tag etwas auszuruhen.
Pilotiertes Fahren ist heute schon erlaubt. Auf Basis der Wiener Straßenverkehrskonvention gestattet die UN/ECE-Regelung R 79 für Lenkanlagen zwar korrigierende Lenkeingriffe, aber kein automatisches Lenken oberhalb von 10 km/h. Diese Möglichkeit ist bereits eine der Voraussetzungen für Park- und Stau-Assistenten.
In der Regelungsnummer 79 steht unter Punkt 2.3.3:
Als ich 2010 den neuen BMW 5er in Estoril testen durfte, wurde ich das erste Mal auf diese Problematik aufmerksam. Es wurde uns gezeigt, wie sich das Fahrzeug eine passende Parklücke im Vorbeifahren suchte und dann ohne Lenkeingriff des Fahrers rückwärts einparken konnte. Meine Frage an den BMW-Ingenieur war: “Warum muss ich noch selbst Gas geben, wenn doch die Lenkung technisch die wesentlich größere Herausforderung darstellt?” Die Antwort war einfach und nachvollziehbar. Wenn plötzlich ein Mensch zwischen dem einparkenden und dem dahinterstehendenFahrzeug eingeklemmt würde und dieser im schlimmsten Falle zu Tode kommen sollte, fragt der Staatsanwalt nach dem Fahrer.
Wenn ich nur im Auto sitze und die Elektronik alles andere gemacht hat, stellt sich die Frage wer denn dann gefahren ist? BMW? Wer ist dann für den Tod des Menschen verantwortlich? Das Fahrzeug oder der Hersteller? Genau diese fiktiven Fragen muss man sich rechtlich stellen, wenn man einem Computer die volle Kontrolle über ein Fahrzeug überlässt.
Versicherungstechnisch lässt sich das sehr leicht lösen. Die Versicherung würden am liebsten sofort alle Fahrzeuge zwangsweise von Computern fahren lassen, nur um den größten Fehler im System, den Mensch ausschließen zu können. Für den Gesetzgeber ist es aber noch ein weiter Weg bis diese heikle Frage geklärt ist. Denn wie kann man einen Computer vor Gericht stellen?
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