Sendelizenz für die Kanzlerin? – Auf einmal hat es ZAK gemacht!

Meshup mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Hangout on Air

Bundeskanzlerin Angela Merkel macht einen Hangout on Air.

Diese Meldung erreichte uns am Mittwoch. Wir haben uns zuerst sehr darüber gefreut, bringt das doch Hangout on Air einem größeren Publikum näher.

Im Oktober hatte ich noch geschrieben: “Hangout on Air – Tool für Nerds?” Aber seitdem hat ja Frau Merkels großer Kollege in den USA seinen Fireside Hangout on Air durchgeführt.

Unsere Politiker versuchen inzwischen auch die Macht von Social Media für ihre Zwecke einzusetzen. Wir befinden uns im Vorwahlkampf, da muss man zeigen, dass man mit modernen Technologien im Netz umgehen kann.


Kann es sein, das sich das Umfeld von Frau Merkel vor der Ankündigung des Hangouts nicht ausreichend über die rechtlichen Grundlagen informiert hat?

Denn da gibt es ein betagtes Gesetz aus analogen Zeiten, den Rundfunkstaatsvertrag, der gerade für solche Sendungen Firmen, Bürgerinnen und Bürgern eine Sendelizenz der zuständigen Landesmedienanstalt abverlangt. Wir haben uns für unser erstes Projekt besser vorbereitet. Vor der geplanten Sendung ging eine offizielle Anfrage an die  Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Schließlich macht Google vor der Aufnahme eines Hangout on Air auf die rechtlichen Bestimmungen aufmerksam.

Anzeige Nutzungsbedingungen bei erstem Hangout on Air

Die BLM ist die für Bayern zuständige Landesmedienanstalt (LMA), denn beim Rundfunkstaatsvertrag handelt es sich um ein Gesetz in der Zuständigkeit der Länder. Von besagter BLM wurde im September 2012 festgestellt, das es sich bei unserem einmaligen Sendevorhaben des virtuellen Bloggercamps, eindeutig um Rundfunk handelt. Die Rechtsabteilung der BLM hat uns netterweise eine Sendelizenz nach einem Ausnahmeparagrafen erteilt. Normalerweise kann nur die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) endgültig über eine deutschlandweite Sendelizenz entscheiden, da Internet nicht an Ländergrenzen halt macht.

 

Aber zurück zu unserer omnipräsenten Bundeskanzlerin. Die erste Frage die uns in den Sinn kam, als wir von ihrem geplanten Hangout on Air hörten, war:

Besitzt die Regierungschefin

eine Sendelizenz?

Mein Partner und Bloggercamp Kollege Gunnar Sohn hat in seinem Blog am Mittwoch eine Presseanfrage zum Vorliegen einer gültigen Sendelizenz angekündigt. Diese ging zeitgleich an die für das Kanzleramt zuständige Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) und das Presseamt der Bundesregierung.

Eine harmlose Frage zum neuen Jedermann-TV-Format der Kanzlerin und eine eindeutige Antwort des Beraters Axel Wallrabenstein haben mich auf die Idee gebracht, doch mal bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nachzufragen, ob die Regierungschefin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigt….

Schließlich gibt es einen Sendeplan, ein Datum (19. April), potenziell mehr als 500 Zuschauer – also Rundfunk. Bin auf die Begründung für den 007-Sonderstatus gespannt, lieber walli5.

Der im Blogpost erwähnte “007 Tweet” ist zwischenzeitlich leider verschwunden:

@gsohn sage nur: 007—
axel wallrabenstein (@walli5April 03, 2013

//platform.twitter.com/widgets.js
Auf Google plus kam dann am Mittwoch noch ein entscheidender Hinweis von Marco Modano.

Die Kanzlerin darf gar nicht selbst zum Sender werden!

Denn laut der Pressemeldung 08/2011 der ZAK gilt:

Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.

Gleiches gilt damit für die Bundesregierung und für den geplanten Kanzlerinnen Hangout. Damit gibt es nur eine Möglichkeit den geplanten Hangout on Air der Kanzlerin zu legalisieren!

Der Hangout on Air

darf kein Rundfunk sein!

Denn wäre er Rundfunk würde es ohne Sendelizenz nicht legal sein. Aber nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages darf die Bundesregierung ja gar nicht senden.

Und auf einmal hat es ZAK gemacht!

Auszug aus der Pressemitteilung der ZAK 03/2013:

Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (geplant für den 19. April) stellen jedoch nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Die Begründung von Dr. Jürgen Brautmeier Vorsitzender der ZAK dazu:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht.“

Wenn man weiß, das die ZAK nur alle 4 Wochen zusammentritt und der nächste Termin der 16.04.2013 ist, dann verwundert es doch sehr, wie schnell in diesem Fall eine Pressemeldung mit konkreten Aussagen zu diesem Hangout veröffentlicht wird. Daraus darf dann jeder selbst seine Schlüsse ziehen.

Wir als normale Bürgerinnen und Bürger werden bei unseren Versuchen die unbefriedigende Gesetzeslage zu verändern lediglich hingehalten. Man evaluiere das derzeit, wurde mir in einem elektronischen Brief nach einmonatiger Wartezeit und mehrfachem Nachfragen von der für Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag zuständigen Staatskanzlei in Mainz am 21.12.2012 mitgeteilt.

Nachdem nun unsere Bundeskanzlerin in diese “Rechtsfalle” getappt ist, wird das einfach mit einer ZAK-Pressemitteilung erledigt. Wir hätten uns gewünscht, das man offen zugibt das dieses völlig überholte Gesetz an der Lebenswirklichkeit vorbei geht und man dieses jetzt anpasst. Das hätte der Kanzlerin sicher mehr Sympathiepunkte gebracht.

Fazit:

Wir finden es nach wie vor toll das die Bundeskanzlerin einen Hangout on Air machen will. Aber als Regierungschefin sollte sie mit gutem Beispiel voran gehen. Eine Reform des angestaubten Rundfunkstaatsvertrag würde uns in Deutschland gut zu Gesicht stehen. In anderen Ländern versteht man unsere Probleme damit überhaupt nicht. Wenn wir dabei mithelfen können machen wir gerne wieder Vorschläge, die sollten dann aber auch mit uns diskutiert werden und es sollte etwas Sichtbares geschehen.

Am nächsten Mittwoch um 18:30 Uhr melden wir uns dazu wieder live und mit Sendelizenz aus dem Bloggercamp.

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