- Diskussionen zum Gewicht und Beladung von Wohnmobilen findet man immer wieder regelmäßig in Foren und Social Media. Die 3,5 Tonnen Grenze ist halt nicht einfach zu unterschreiten. Viele Wohnmobile sind schon ab Werk mit einer viel zu geringen Zuladung unterwegs.
- Ein Mobil für vier Personen mit einer Masse im fahrbereiten Zustand von mehr als 3.100 Kilo ist fast nicht für einen längeren Urlaub zu nutzen. Zudem tricksen die Hersteller bei den Angaben. Da wird das Fahrzeug in der oft nackten Grundausstattung ohne Markise, Fernseher und anderen sinnvollen Ausstattung angegeben. Auch der große Frischwassertank hat eine “Fahrstellung”, bei der gerade einmal 10 bis 25 Prozent des Volumens gefüllt sind. Der Fahrer ist mit 75 Kilo berechnet. Dann genehmigen sich die Hersteller auch noch eine Gewichtstoleranz von 5 Prozent. Die jedoch leider meist nach oben zeigt. Fünf Prozent von 3.100 Kilo sind schlappe 155 Kilo. Dann wiegt das Fahrzeug 3.255 Kilo in “fahrbereitem” Zustand!
Also aufpassen beim Kauf, wenn die Zuladungsreserven zu gering sind, droht permanente Überladung. Besser ein Fahrzeug bei oder nach der Übernahme wiegen um sicher zu gehen, das alles so wie im Prospekt und im Kaufvertrag versprochen ist.
- Auch beim Zubehör zahlt sich Zurückhaltung bei der Bestellung aus. Denn das Gewicht der Extras schränkt die Zuladung weiter ein. Ein weiterer Tipp ist es in ein Maxi-Fahrwerk (Fiat und Ähnliche) zu investieren. Damit fällt eine spätere Auflastung wesentlich einfacher aus. Zudem ist ein Wohnmobil mit Maxi- oder Heavy-Chassis auch technisch schwer zu überladen. Die höheren Achslasten und die höhere Tragfähigkeit der Rad-Reifen-Kombination bietet wichtige Reserven. Die erkauft man sich mit 40 Kilo Mehrgewicht gegenüber dem Light-Chassis
Informationen zur Masse im fahrbereiten Zustand findet ihr auf der Seite https://www.wohnmobil-recht.de/news/masse-in-fahrbereitem-zustand-545
Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, gewogen zu werden, relativ gering. Aber wenn es dann soweit ist, was kommt da auf den Fahrer / die Fahrerin an Ungemach zu? Jetzt kommen wir zu den Mythen im Umfeld der Überladung.
Ich lese und höre immer wieder die Behauptungen, dass man, wenn man denn dann erwischt wurde, nicht nur eine Strafe für die Überladung erhält, sondern zum Beispiel in Österreich auch noch ein Mautvergehen sowie eine Straftat wegen Fahrens ohne den passenden Führerschein begangen haben soll. Das ist schlichtweg falsch!
Aber der Reihe nach:
Strafen für Überladung
Eine Überladung kann darin bestehen, das das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder des Fahrzeugs mit Anhänger überschritten wird. Wie hoch die Strafen in verschiedenen Ländern dafür ausfallen können, steht hier, hier und hier.
https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/nrw/recht-rat/verbrauchertipps-broschueren/wohnmobil-caravan-ueberladen/
Achslast-Überschreitung
Wenn das Wohnmobil insgesamt nicht zu schwer ist, aber falsch beladen, kann auch die zulässige Achslast auf einer Achse, meist die Hinterachse, überschritten worden sein. Dann kann man durch Umpacken von schwerer Ladung das Problem theoretisch lösen. Bei langen Überhängen und Heck Trägern am Wohnmobil kann das auch unmöglich werden. Theoretisch könnte auch die Tragfähigkeit einzelner Rad/Reifen Kombinationen überschritten sein. Das ist aber als Einzelfall eher unwahrscheinlich, da die Verwiegungen in der Regel achsweise erfolgen.
Maut- und / oder Führerscheinvergehen
Wie sieht es denn nun mit einem Maut Vergehen aus? Das überladene Wohnmobil ist ja definitiv schwerer als die 3,5 Tonnen bis zu denen man z.B. ohne GoBox und mit nur einem Pickerl in Österreich die Autobahn befahren darf. Hier gilt aber ebenso wie beim oft angeblichen Führerscheinvergehen, es zählt das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche.
Nachdem man überladen erwischt wurde, darf man sowieso erst weiterfahren, wenn das Fahrzeug wieder das richtige Gewicht hat. Dann passt auch das Pickerl und der Führerschein wieder zur Fuhre.
Also achtet auf die Gewichtsgrenzen bei Euerem Wohnmobil, denn das verringert nicht nur die Gefahr, bei einer der sehr seltenen Wiegeaktionen der Polizei erwischt zu werden, sondern auch massiv die Sicherheit Eueres Gefährts während der Fahrt. Überladen einen Unfall zu haben, egal ob verschuldet oder unverschuldet führt zu großen Nachteilen bei der Schadensregulierung und Klärung der Schuldfrage.
Mir selbst ist schon mal ein Unfall mit dem Wohnmobil auf der Autobahn passiert. Ein PKW hat mich auf regennasser Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund massiv ausgebremst und dadurch ist bei meinem anschließenden Ausweichmanöver der linke Vorderreifen geplatzt. Das Ergebnis war ein Totalschaden, wie man auf den Bildern sehen kann. Eine Überladung war Gott sei Dank nicht gegeben, da ich alleine mit dem Wohnmobil auf Rückfahrt von einer Messe war. Auch ist niemandem etwas dabei passiert. Ich habe daraus gelernt, das man mit so viel bewegter Masse besser langsamer und vorsichtiger und vor Allem nicht überladen fährt.
Also achtet auf das Gewicht bei Eueren Fahrzeugen und fahrt vorsichtig mit angepasster Geschwindigkeit und technisch einwandfreier Beladung. Gewogen werden nur die wenigsten von uns jemals werden, wem das passiert ist, der möge doch darüber in den Kommentaren berichten. Das ist aber kein Grund sein Reisemobil wissentlich zu überladen.