Blogger brauchen keine Sendelizenz für Hangouts

Screenshot Webseite der MABB www.mabb.de

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Im Interview mit der Legal Tribune Online hat auch der, in unserer Livesendung von Dr. Brautmeier häufig zitierte, Direktor der Medienanstalt Berlin Brandenburg Hans Hege zur derzeitigen Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages Stellung genommen:

In der ersten Antwort bestätigt Hege unsere Sichtweise, das es sich beim für den 19.04.2013 geplanten Google Hangout der Kanzlerin um ein Format und damit nicht um eine einmalige Sendung handelt.

Hege warnt davor, den Begriff „Rundfunk“ inflationär zu verwenden. Genau wie Brautmeier sieht er Rundfunk nur dann als gegeben an, wenn eine dauernde Abfolge von Sendungen mit dem Ziel der Zuschauerbindung (Audience-Flow) vorhanden ist.

Weder beim geplanten Hangout der Kanzlerin, noch bei Bloggern sieht Hege das als gegeben an. Mit Bloggern meint er sicher unser Bloggercamp, da mein Partner und Bloggercamp Mitbegründer Gunnar Sohn bereits am 4. April 2013 um 12:51 Uhr eine Presseanfrage an die MABB gestellt hat, in der auf die Ungleichbehandlung des Bloggercamps Bezug genommen wurde.

Hege wörtlich im LTO-Interview auf die Frage ob Merkel denn ihren Chat am 19.04.2013 problemlos veranstalten könne:

Genau. Und zwar egal, ob Merkel oder ein Blogger ihn veranstaltet. Und das gilt auch für wiederholte Hangouts, die in keinem unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen. Daher hat mich auch eher gestört, dass die Blogger teilweise den Eindruck bekamen, sie bräuchten eine Rundfunklizenz und Merkel nicht. Da fühlten die sich natürlich nicht richtig behandelt.

Beim Hangout der Kanzlerin ist man sich anscheinend in der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) letzten Dienstag über alle Landesmedienanstalten hinweg einig geworden, was die Einordnung der Hangouts betrifft. Trotzdem scheint es laut Hege noch Diskussionsbedarf innerhalb der ZAK zu geben. Das ist auf Grund der verschiedenen Auslegungen der einzelnen Landesmedienanstalten aus unserer Sicht kein Wunder. Sind doch die Bayern (BLM) für eine sehr strikte Auslegung und die LfM (Nordrhein-Westfalen) und MABB (Berlin-Brandenburg) als eher liberale Medienanstalten unter uns Bloggern bekannt.

Hege verweist noch auf die Herkunft des Rundfunkstaatsvertrages aus der Zeit der knappen Funkfrequenzen. Bei Hangout on Air im Internet gibt es dagegen keinerlei Beschränkung der Sender. Die Beschränkungen liegen aus unserer Sicht wohl eher bei der zu erreichenden Anzahl der Zuschauer bei „Anfängerformaten“ einfacher Blogger und Firmen.

In seiner letzten Antwort macht Hege auf die Diskrepanz einer lizenzfreien, aber durchaus meinungsbildenden Presse und die für die Meinungsbildung chancenlosen „Minikanäle“ aufmerksam. Diese Aussage unterstützt die von Dr. Brautmeier im Bloggercamp vorgestellte ABS-Formel, die dieser zur Bewertung heranzog, ob ein Format Rundfunk ist oder nicht.  Nach Brautmeier bedeutet ABS: Aktualität, BreitenwirkungSuggestivkraft.

Das komplette Interview mit Hans Hege finden Sie bei: Legal Tribune Online

Wir werden heute ab 17:00 Uhr einen Live-Hangout zum Hangout der Kanzlerin machen. Wir freuen uns auf unsere treuen und auch auf neue Zuschauer. Noch fehlt es dem Bloggercamp an Aktualität, BreitenwirkungSuggestivkraft.

Zusatz 15:18 Uhr <ironie> Aber wir arbeiten daran, denn wir haben bereits eine offizielle Sendelizenz der BLM. </ironie>

Bis gleich im Bloggercamp.

 

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