Dr. Brautmeier verleiht #Bloggercamp Pionierstatus – Medienrecht nicht mehr zeitgemäß

Dr. Brautmeier verleiht #Bloggercamp Pionierstatus - Medienrecht nicht mehr zeitgemäß

Eine Woche nach der Ankündigung der Bundeskanzlerin, sich den Bürgerfragen über den Google Streamingdienst Hangout on Air zu stellen, hatten wir den Vorsitzenden der Kommission für Zulassung und Aufsicht aller Landesmedienanstalten in unsere Livesendung. Dass sich Herr Dr. Jürgen Brautmeier unseren Fragen stellt, hat einen Grund. Haben doch wir eine Woche davor als Erste die heikle Frage nach der Sendelizenz für den Hangout der Kanzlerin gestellt.

Erst durch unsere Nachfrage, wurden die „klassischen Medien“ auf die Problematik aufmerksam. Die Verantwortlichen mussten handeln. Dies tat Herr Dr. Brautmeier in seiner Funktion als Vorsitzender der ZAK mit einer Pressemeldung, die für Eine Beruhigung der Situation sorgte. Über die Pressestelle der Landesmedienanstalten konnten wir Herrn Dr. Brautmeier für eine Teilnahme an einer Livesendung bewegen. Darin erklärte er uns den Stand der Dinge aus seiner Sicht und erhellte auch auf Nachfrage Hintergründe. Wir haben uns die Mühe gemacht das Gespräch für Sie lesbar zu machen. Dabei wurden Aussagen teilweise leicht verkürzt und umgestellt immer mit der Maßgabe die Lesbarkeit zu vereinfachen und den Sinn zu erhalten. Wer ganz sicher gehen möchte, kann sich auch den Youtube Video mit den Untertiteln ansehen.

Wir freuen uns, das wieder Bewegung in die rechtliche Diskussion um Livestreaming und Hangout on Air kommt. Denn alle Fachleute auf diesem Gebiet sehen einen dringenden Novellierungsbedarf beim aus analogen Tagen stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Hier das Gespräch von Dr. Jürgen Brautmeier (lfm-nrw.de) mit Gunnar Sohn (ichsagmal.com / NeueNachricht Bonn), Frank Schulz (frank-schulz.com) und Hannes Schleeh (schleeh.de):
Hannes Schleeh:

„Hallo da sind wir wieder vom Bloggercamp, jetzt Live mit unserem Gast Herrn Doktor Jürgen Brautmeier, seines Zeichens Chef der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen und auch Vorsitzender der ZAK der Kommission für Zulassung und Aufsicht die für die deutschlandweiten Ausstrahlungen und Sendungen zuständig ist.

Mit uns im Bloggercamp mein Partner Gunnar Sohn und Frank Schulz, auch ein Altbekannter, der sich mit Hangouts on Air auch sehr gut auskennt und wir wollen heute diskutieren wie es denn weiter geht in Deutschland mit dem Medienrecht und der Diskussion um Hangout on Air.“

Gunnar Sohn:

„Genau und Herr Dr. Brautmeier ist ja nicht nur ZAK Chef sondern auch Vorsitzender der Direktoren Konferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Herr Doktor Brautmeier, wie oft kommt es denn in ihrer Funktion vor das sie einen Anruf vom Bundeskanzleramt bekommen?“

Dr. Jürgen Brautmeier LfM NRW

Dr. Jürgen Brautmeier:

Also das ist bisher noch nie vorgekommen wenn es um solche Fragen ging.

Natürlich sitzt im Bundeskanzleramt auch der Beauftragte für Kultur und Medien mit dem haben wir viel zu tun weil es da um Filmförderung und um andere Sachen geht auch um Fragen wie wir gemeinsam in Brüssel auftreten.

Aber noch nicht zu Fragen der Rundfunklizenz. Auch in diesem Fall ist dass ja nicht so gewesen, sondern der Gesprächspartner war das Bundespresseamt.

Gunnar Sohn:

Nun haben sich ja die Ereignisse überschlagen, am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin in einem Video angekündigt, dass Sie am 19. April einen Live-chat startet.

Es ist auch als neues Onlineformat für Bürgerdialog dargestellt worden. Am Mittwoch Mittag oder Nachmittag habe ich dann über Twitter die, eigentlich ironisch gemeinte, harmlose Frage gestellt, ob denn die Kanzlerin auch eine Sendelizenz hat? Daraufhin antwortete dann ein CDU-Berater: „Wieso denn oder 007!“

007“ heißt ja für mich die Lizenz zu ich kann machen was ich will und daraufhin habe ich dann auf Twitter zurück gepostet: „Gut, dann frage ich halt mal die Medienanstalt in Berlin-Brandenburg. Dann kam ja die Presseerklärung von Herrn Dr. Hege am Donnerstagnachmittag und wahrscheinlich sind sie dann vom Presseamt am Nachmittag angerufen worden?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Nein! Ich bin von unserer gemeinsamen Geschäftsstelle angerufen worden bei denen, bei der Sie, auch angefragt haben oder die Anfrage an Herrn Hege gelandet ist.

Wir haben ja, da es sich hier nicht um eine Berliner Angelegenheit handelt, sondern um eine bundesweite Angelegenheit dann auch unsere gemeinsame Geschäftsstelle für solche Fragen. Die hat geprüft und hat mich dann informiert und gesagt: Da ist ein Thema über das wir reden müssen über das wir uns Gedanken machen sollten. So ist das gelaufen.

Gunnar Sohn ichsagmal.com

Gunnar Sohn:

Nun war ja die Verlautbarung von Herrn Dr. Hege etwas, ja, skeptischer wie man nun den Livestream von der Kanzlerin einordnen solle. Das könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich ja um die ZAK und sicherlich auch um die DLM, die dann zusammen tagen. Dann hat mir noch eine Mitarbeiterin, Frau Doktor Flecken, bestätigt es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist und dann sind Sie ja am Freitag an die Presse gegangen und haben gesagt: „Entwarnung der Hangout von der Frau Kanzlerin ist nicht Rundfunk!

Wie kamen denn so schnell diese Schlussfolgerung?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Ja so ganz so apodiktisch habe ich es ja nicht gesagt, sondern nachdem ihre Anfrage bei der MABB und dann auch bei der Geschäftsstelle eingelaufen ist, haben wir uns natürlich Gedanken drüber gemacht um was es sich da wirklich handelt? Wir mussten erstmal Sachaufklärung machen.

Wir hatten dann auch die erste Einschätzung von Herrn Hege, der als erster gefragt worden ist, die ich auch voll inhaltlich teile. Sie geht ja in die Richtung es könnte Rundfunk sein. Das kommt immer auf den Einzelfall an.

Aber dieser Einzelfall zeigt mal wieder, dass unser Medienrecht nicht mehr aktuell ist und dann habe ich mir als Vorsitzender die Frage gestellt wann behandeln wir das? Das kann man nicht der mit einer gründlichen Vorlage auf den übernächsten Termin schieben das müssen wir in der nächsten Sitzung ansetzen. Also habe ich gesagt wir setzen das in die nächste Sitzung wir diskutieren darüber aus meiner Sicht gebe ich aber erstmal meine Gelassenheit kund.

Das ist nicht der erste Fall dass wir uns mit Google Hangout beschäftigen. Google Hangout ist ein Phänomen mit dem sich unser Arbeitskreis Recht schon beschäftigt hat. Nach dessen Kriterien ist das aus meiner Sicht, nach erster Einschätzung, das habe ich dazu gesagt, kein Rundfunk, weil es an den Kriterien hapert, die in diesem Arbeitspapier des Arbeitskreises Recht festgelegt sind.

Also nach erster Einschätzung, aus meiner Sicht Beruhigung oder Gelassenheit. Wir werden es aber in der DLM und in der ZAK diskutieren müssen denn der Vorsitzende ist Primus Inter pares der kann nicht per Ordre de Mufti sagen, es ist Rundfunk oder nicht da haben wir unserer Verfahren.

Bloß mir lag daran, dass ich mich als Vorsitzender äußere, als Vorsitzender sage, wir behandeln das. Als Vorsitzender habe ich mir die Freiheit genommen, zu sagen, aus meiner Sicht und die gilt nach wie vor, ist es kein Rundfunk. Alles andere werden wir in der ZAK / DLM beraten wenn es nämlich Rundfunk wäre, müsste die ZAK darüber eine Entscheidung treffen. Dann kommen wir zur formalen Prüfung, die sehe ich aber gegenwärtig noch nicht. Weil ich wie gesagt das Papier das der Arbeitskreis Recht gemacht hat erstmal als Ausgangspunkt für meine Bewertung genommen habe.

Gunnar Sohn:

Ist ja auch eine schwierige Situation für die Medienaufsicht, denn wenn sie entscheiden, dass es Rundfunk ist, dann greift doch wohl § 20a Absatz 3 des Rundfunkstaatsvertrages, dann dürfte Frau Merkel gar nicht auf Sendung gehen.

Dr. Jürgen Brautmeier:

So ist das! So ist das!

Also der Staat darf nicht. Das hat gute Tradition bei uns, das wir da sehr kritisch sind was der Staat darf und was nicht.

Aber, und das sagte auch Herr Hege, das haben wir auch beim Thema Bundestags TV diskutiert. Wir müssen irgendwo eine Lösung finden zwischen Rundfunk, der vom Staat nicht veranstaltet werden darf, und auf der anderen Seite Öffentlichkeitsarbeit.

Ein Parlament, eine Regierung, eine Fraktion, ein Abgeordneter müssen natürlich Öffentlichkeitsarbeit machen können. Haben sie bisher ja auch wenn sie Papiere gefunden haben, auf das sie was geschrieben haben, haben sie das gemacht.

Hier haben wir im Bereich der elektronischen Medien eine etwas andere Situation, weil wir aus dem Rundfunkbereich kommen. Ob das noch zeitgemäß ist, dass jede Äußerung die ein Politiker elektronisch tut, und sei es Live und gestreamed ob das dann direkt Rundfunk ist, das darf man, glaube ich, bezweifeln. Wir sind ja auch nicht weltfremd.

Gunnar Sohn:

Nun wird das ja an den Kriterien der Einmaligkeit festgemacht. Ist das wirklich tragend? Denn in der Checkliste, der Medienanstalten die ja auch unter ihrer Presseerklärung als PDF zu finden war ist das ja auch nicht so klar formuliert. Es geht um unterschiedliche Merkmale für das Kriterium Sendeplan. Wichtig ist erst einmal zeitlich vorhersehbar.

Das ist beim Merkel Hangout der Fall. Datum und Uhrzeit stehen fest und es gibt ein Schwerpunkt Thema und sogar einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein. Sind sie vielleicht
ein Gefangener dieser etwas unpräzisen Formulierung in der Checkliste denn die befindet sich ja nicht im Rundfunkstaatsvertrag, das ist ja die Interpretation der Landesmedienanstalten?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Richtig und diese Checkliste war schon der Versuch, den Rundfunkstaatsvertrag der mit so was alles nicht gerechnet hat zeitgemäß auszulegen und anzuwenden. Da ist natürlich im Einzelfall
genau hin zu kucken was ist da?

Ist da in der Tat Aktualität, BreitenwirkungSuggestivkraft also der berühmte ABS-Test wie ich immer sage.

Ist da Regelmäßigkeit?

Ist da ein Sendeschema?

Schon der Begriff Regelmäßigkeit ist eine Ableitung aus der Forderung des Staatsvertrages, da muss ein Sendeschema her!

Sendeschema ist so was, aus unserem bisherigen Verständnis, dass man sagt der hat einen Sendeablaufplan über, nicht unbedingt den Tag verteilt.

Aber er hat eine Sendung nach der anderen und da zwischendurch versucht er dann einen Audience flow hin zu bekommen. Also das sind Dinge, die eigentlich zum Element Rundfunk gehören, dass es so was gibt, einen Sendeplan einen Ablauf. Und das ist so der Grund warum wir hier an dieser Stelle von Regelmäßigkeit sprechen.

Wir merken an diesem Beispiel jetzt, dass Regelmäßigkeit vielleicht auch nicht das richtige Kriterium ist. Das müssen wir noch feiner differenzieren.

Ich bin mit denjenigen die jetzt diesen Chat machen wollen, so verblieben dass wir gesagt haben, es ist einmalig wir schauen uns den Fall an. Wir sind ja sowieso keine Zensurbehörde wir müssen erstmal kucken was da passiert und wenn es passiert ist, würden wir, wenn wir das Gefühl haben es ist Rundfunk oder es geht in die Richtung Rundfunk, dann würden wir mit den Beteiligten sprechen müssen. Das sieht der Rundfunkstaatsvertrag ja auch vor, dass wenn wir so was feststellen, wir es den Veranstaltern freistellen, die Kriterien die für Rundfunk sprechen, rauszunehmen oder sich um eine Lizenz zu bewerben. Also auch Beides ginge ja.

Sich für eine Lizenz bewerben durch Staat geht nicht, haben wir eben festgestellt, aber natürlich kann man dann an den sonstigen Kriterien schrauben, im Sinne von:
Wenn es kein Rundfunk sein soll und kein 
Rundfunk sein darf, dann muss ich halt sehen dass die anderen Kriterien nicht erfüllt sind.

Das muss man immer im Einzelfall betrachten. Das ist eine verdammt schwierige Abwägung, dem können wir jetzt auch nicht vorgreifen.
Ich habe nur klipp und klar gesagt, je mehr das in die Richtung Rundfunk geht, je mehr das in die Regelmäßigkeit geht, wenn es noch in Fernsehzeitungen angekündigt wird, wenn es eine dicke Pressekampagne dafür gibt, umso mehr hat es natürlich Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft. Umso mehr kommt es in die Rundfunknähe. Wenn ich das aber vorher alles nicht weiß und nur weiß hier wird einmal etwas probiert und das ist ja auch die Sprachregelung gewesen, Frau Merkel hat Google Hangout noch nie genutzt.

Gunnar Sohn:

Na ja auf der Webseite der Bundesregierung steht formuliert: Sie starten ein neues Onlineformat zum Bürgerdialog.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Richtig!

Gunnar Sohn:

Wenn man im allgemeinen Sprachgebrauch von Format redet, dann ist das nach meinen Duktus keine Eintagsfliege.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Da sind wir sofort dabei, deswegen habe ich von vornherein gesagt das ist noch nicht Rundfunk wenn es einmal gemacht wird und nicht regelmäßig.

Jetzt müssen wir uns darüber unterhalten was ist regelmäßig? Aber das habe ich direkt Allen, die es hören wollten, allen Interessierten, auch dem Bundespresseamt gesagt. Also es kann jetzt nicht der Auftakt einer wunderbaren Reihe von gleichartigen Veranstaltungen sein, weil wir dann in eine Grauzone kommen und da müssen wir sehr aufpassen. Das kann nicht sein, aber deswegen kucken wir uns den einen Fall jetzt an und sprechen dann mit den Betroffenen ob das überhaupt weitergehen kann oder nicht?

Gunnar Sohn:

Aber jetzt mal eine Frage an Hannes Schleeh:

Da steht ja dann die vorläufige Genehmigung der Bayerischen Landesmedienanstalt, die wir bekommen haben dagegen? Denn das Bloggercamp, was wir ja im September gemacht haben war als einmalige Veranstaltung geplant und ist dann von den Bayern als Rundfunk eingestuft worden, Hannes? Es wäre eigentlich schade, wenn jetzt nur noch die Einmaligkeit im Vordergrund stünde, dass es dann nicht Rundfunk sei, weil ja viele Streamingformate dann kaputt gemacht würden?

Hannes Schleeh schleeh.de

Hannes Schleeh:

Ich glaube, den wichtigsten Punkt hat Herr Dr. Brautmeier schon genannt. Um eine Live Sendung sinnvoll zu machen, muss ich sie ankündigen. Das heißt, ich muss irgendwann mal sagen, da gehe ich Live auf Sendung. Sonst macht es keinen Sinn, sonst kuckt ja keiner zu. Wenn ich keine Zuschauer habe, dann habe ich ja auch keine Breitenwirkung. Dann stellt sich die Frage wie breit ist denn die Wirkung? Sie haben es vorhin mit dem ABS-Test schön erklärt.

Für unser Bloggercamp, wir hatten damals in der Spitze 38 Zuschauer, das ist für einen Hangout on Air schon gut. Im englischsprachigen Raum, haben wir Leute die wirklich regelmäßig senden die kommen gerade mal auf hundert Zuschauer. Das bedeutet, wir sind da noch weit von den 500 entfernt. Ich glaube dass man da noch eine gewisse Bagatellgrenze einziehen müsste und die ist halt momentan blöderweise im Gesetz mit diesen potenziellen Begriff untergelegt. Wenn man den Leuten die jetzt praktisch dieses Format ausprobieren wollen, die kein Rupert Murdoch von Deutschland damit werden können irgendwo das Ding frei geben könnte. Also wir haben einen Schüler der seine Turnveranstaltung übertragen möchte wenn man dem dann den Freiheitsgrad gibt, dass der das auch regelmäßig machen darf, das ist der eigentlich wichtige Punkt, dass junge Leute was Neues ausprobieren können. Das ist das Ziel was wir haben. Wir wollen nicht der Frau Bundeskanzlerin die Sendung vermiesen. Das ist nicht unser Ziel. Wir haben uns gefreut, dass auch sie sich mit dem Format beschäftigt, weil es dann eine größere Breitenwirkung gibt und es auch bekannter dadurch wird. Das ist auch das was wir wollen, denn man kann viele tolle Sachen damit machen. Zum Beispiel Bürgerversammlungen übertragen, Gemeinderatssitzungen das auch ältere Bürger die vielleicht bettlägerig sind, sich aber für das Thema interessieren dass auch praktisch am Bildschirm verfolgen können wenn ihre Enkel ihnen den Computer hin stellen.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Das verstehe ich sehr gut! Damit wir uns nicht missverstehen, diese Argumente kann ich sehr gut nachvollziehen.

Wir haben damals die bayerische Entscheidung, da habe ich mich sachkundig gemacht, ja auch sehr schnell bekommen, weil es da um Zeitabläufe ging, die nicht mehr dazu angetan waren, dass man das noch in die ZAK brachte. Die bayerischen Kollegen haben dann ja auch gesagt, machen sie mal, es ist ein Test und wir erlauben ihn das versuchsweise, damit Sie da auf der sicheren Seite waren. Danach ist aber erst der Arbeitskreis Recht bei uns hin gegangen und hat sich aufgrund solcher Fälle damit intensiver beschäftigt. Die Weiterentwicklung dieser Linie haben wir uns dann in der der DLM / ZAK zu eigen gemacht.

Also Sie sind im Grunde genommen einer der Pioniere gewesen und haben uns zum Diskutieren gebracht und wir haben an diesem Fall auch gemerkt dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir in der Tat wie sie sagen jeden Schüler der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger die Veranstaltungen übertragen wollen direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt.

Also da sind wir uns glaube ich sehr einig, das war auch meine und die Einlassung, die Frau Holsten, unsere Beauftragte für Recht in der gemeinsamen Presseerklärung gemacht hat.

Wir müssen eigentlich zu einer digitalen Medienordnung kommen.

Das wir mit solchen Fällen jetzt die Debatte schärfen können und weiter daran entlang entwickeln können das begrüsse ich sogar.

Also die Aufmerksamkeit die dieser Google Hangout von Frau Merkel jetzt erzeugt, ist eigentlich im Sinne des Erfinders, dass man sagen kann, wie weit wollen wir uns eigentlich in Zukunft einmischen in solche Sachen solange sie wirklich nur ab und an passieren oder keine Breitenwirkung haben wie bei normalen Bloggern oder noch lange keine Breitenwirkung haben, wie bei Frau Merkel.

Gunnar Sohn:

Herr Dr. Brautmeier, könnte man nicht einfach auch eine Beweislastumkehr formulieren? Definitiv ist das was wir hier machen kein Rundfunk, wir machen ja kein Vollprogramm. Auch wenn wir das jede Woche machen würden oder mehrmals in der Woche, wir sind ja kein klassischer Fernsehsender.

Wir haben auch gar nicht die Absicht Rundfunk zu sein und die Frau Merkel auch nicht. Kommunen die vielleicht eine Gemeinderatssitzung übertragen wollen, also da müsste man dann schon eine Formulierung treffen, selbst mit der Ankündigung kommen wir nicht weiter. Wir haben ja diesen Hangout und die zwei die noch folgen heute, auch angekündigt, denn wir wollen natürlich auch Zuschauer und Aufmerksamkeit haben und es kann ja optional auch so sein, dass auch mal tausend zuschauen. Heute schauen bestimmt mehr zu als sonst, da müsste man dann schon eine Formulierung treffen, so als Befreiungsschlag zumindest als Übergangsregelung bis dann eine digitale Medienordnung beschlossen wird. Das dauert wahrscheinlich Jahre das kennen sie bestimmt besser als ich.

Das wirklich die Community auf der sicheren Seite ist die neue Formate plant.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Ich bin vollkommen bei ihnen zu sagen wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Das ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist glaube ich unbestritten, dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
Da bin ich voll bei Hege, wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Die Juristen reden davon, wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert haben und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung, dass ich erstmal kucke, was passiert und dann sehe ob was falsch gelaufen ist und dann Nachsteuerungsmechanismen habe. Das wäre mir viel lieber als alles andere.

Gunnar Sohn:

Damit würde man ja dann schon in die Richtung einer Beweislastumkehr kommen?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Richtig! Richtig! Das ist so!

Frank Schulz frank-schulz.com

Frank Schulz:

Das wäre ein guter Vorschlag, wenn man sich eine Zeitlang einen Zeitrahmen absteckt wo man sagt man schaut erstmal was passiert um überhaupt mal Erfahrungen zu sammeln. Es gibt ja die Regelung, dass jedes Bundesland das selbst auslegt. Aber beim Hangout on Air Format ist es ja, so wer startet den Hangout aus welchem Bundesland? Das kann man zum einen teilweise gar nicht feststellen und und zweitens könnte es angekündigt sein, Teilnehmer A will eigentlich aus München starten, aber warum auch immer es startet ein Anderer aus Hamburg. Da gibt es jede Menge Überschneidungen.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Ich kann ja den Münchner nicht anders behandeln als den Hamburger. Das sehen wir jetzt ja an den Quellen, die wir haben. Da müssen wir schon für Gleichbehandlung sorgen. Das ist ein Gemeinschaftsthema. Das Problem ist nur wir haben halt noch einen Staatsvertrag der uns ein paar andere Sachen vorschreibt bis hin zu dieser von mir auch leicht kritisierten 500er Grenze, die da heute auch nicht mehr zeitgemäß ist. Machen wir uns da nichts vor. Wie gesagt, ich plädiere auch für eine Ex-Post Regulierung.

Gunnar Sohn:

Vor allen Dingen, weil es ja auch optional formuliert ist und im Internet erreichen sie natürlich im Zweifelsfall auch 500 Millionen.

Dr. Jürgen Brautmeier:

So ist es, so ist es. Ohne den Machern des Staatsvertrages was zu unterstellen, glaube ich, das war eine gegriffene Zahl die den damaligen Verhältnissen entsprechend vernünftig war. Aber die Zeit ist vorbei gegangen und wir sind längst weiter. Von daher müssen wir uns, solange der Staatsvertrag nicht novelliert ist, darüber unterhalten, das wir hier nichts verhindern was eigentlich vernünftig ist und dass wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wie sie selber sagen ist Murdoch hier noch nicht zu erkennen.

Gunnar Sohn:

Aber das kann ja noch kommen bei uns. Wie wird denn am Dienstag die ZAK / DLM Sitzung ablaufen? Wann fängt die an und an welchen Tagesordnungspunkt haben Sie den Merkel Hangout gestellt?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Also die fängt glaube ich vormittags um halb elf an. Ich habe vor, dass relativ früh zu bringen, weil die aktuellen Punkte traditionell immer vorne auf der Tagesordnung stehen. Die Routinepunkte, die was mit Zulassungen, Beanstandungen mit Berichten zu tun haben werden weiter hinten kommen. Da wird relativ früh am Tage darüber diskutiert werden.

Gunnar Sohn:

Gehen Sie danach noch an die Presse oder machen sie eine Presseerklärung?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Also da müssen wir mal sehen was das Ergebnis ist. Aber mein Interesse ist dass man nicht durch weitere Erklärungen, ich will nicht sagen die Fronten verhärtet, es sind ja keine Fronten, sondern verhindert, dass wir offen diskutieren können über die Ausprägung dessen was da passiert. Also mein Interesse ist eigentlich dass ich einen Weg aufzeigen will wie wir diskutieren, wie wir damit weiter umgehen ohne jetzt zu entscheiden dieses oder jenes. Sondern da muss man erstmal abwarten was weiter passiert. Ob der Hangout von Frau Merkel überhaupt zustande kommt, ob das technisch alles klappt.
Wie gesagt, es ist ja für die auch ein Experiment und in der Vorbereitung dieses Hangouts, den wir hier gegenwärtig machen, muss ich sagen habe ich selber erlebt wie kompliziert das technisch noch ist. Ich sage Ihnen vielleicht ein Geheimnis aber ich kuck die ganze Zeit auf einen schwarzen Bildschirm und sehe nur zwei Hälse meinen eigenen und den von Herrn Schleeh glaube ich. Also technisch ist das hier alles noch sehr zum Ausprobieren. Das die große weite Welt uns jetzt vielleicht in voller Blüte sieht ist schön, aber ich glaube Frau Merkel wird nicht viel Spaß daran haben, dauernd auf einen schwarzen Bildschirm zu kucken wenn sie so einen Hangout macht. Ob sie das dann freiwillig wiederholt, schauen wir mal.

Gunnar Sohn:

Dafür wird schon Google sorgen. Beim Hangout von Obama war bei jedem Bürger noch ein Techniker hinten dran damit die gut rüber kommen und
die haben eine Sonderbetreuung bekommen sogar mit einer höheren Übertragungsrate. Aber Hannes hat einen Einwurf eines Zuschauers.

Hannes Schleeh:

Eine Zuschauerin, die Iris wirft über Twitter ein, dass sie dann den Hangout dann aus der Schweiz starten würde. Die Schweiz würde ich jetzt als Beispiel nicht nehmen. Wir haben auch Kontakte in der Schweiz, die haben ein ähnliches Medienrecht. Da hat mal ein Schweizer gesagt, man darf nur nicht mehr Zuschauer haben als das staatliche Fernsehen dann ist es okay. Die USA wären sicher ein besseres Beispiel oder Holland, die für den Fall überhaupt kein Gesetz haben.

Es wurde auch schon von anderen Leuten überlegt, dass man im Prinzip den Hangout weltweit starten kann. Wenn das digitale Quartett, die eine Dame in den USA sitzen haben und regelmäßig senden, den Hangout aus den USA startet, dann hat ja im Prinzip die Landesmedienanstalt keine Zuständigkeit. Da stellt sich dann auch nicht die Frage in welchem Bundesland er gestartet wurde, weil es außerhalb Deutschlands ist. Also kann man das sowieso nicht verhindern. Erschwerend kommt hinzu, wenn wir jetzt als kleine Blogger oder als Unternehmer mit diesen kleinen Formaten eine Sendelizenz beantragen müssen, beziehungsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie sie von Nordrhein-Westfalen ausgestellt wird. Dann werden irgendwann, wenn das Format Raum greift, die Landesmedienanstalten von der Antragsflut überschütten werden. Dass heißt sie bräuchten hundert, zweihundert Mitarbeiter oder Zeitarbeitskräfte die diese Antragsflut abarbeiten. Das kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein?

Medienanstalten ersticken in der Antragsflut
Medienanstalten ersticken in der Antragsflut

Dr. Jürgen Brautmeier:

Richtig! Da bin ich voll bei Ihnen. Erstens das Argument, das kann ein einzelnes Land nicht regeln, vollkommen richtig, deswegen sind wir auf der europäischen Ebene mit der Audivisuellen Richtlinie unterwegs und auch die wird ja sicherlich irgendwann angepasst. Das Grünbuch Conected TV oder Connected Devices wie es jetzt so schön heißt liegt in einem ersten Entwurf vor. Also das sind ja alles Ebenen auf denen diese Fragen diskutiert werden und das können wir nicht allein für uns isoliert betrachten. Die Beispiele die sie bringen oder das was jetzt über Twitter als Anregung kommt belegt ja nur dass wir uns da in einem Feld bewegen wo man nach vernünftigen pragmatischen Lösung suchen muss und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt.

Hannes Schleeh:

Zur technischen Ausstattung, ich habe der BLM schon angeboten, dass wir gerne mal vorbeikommen und ihnen zeigen wie es funktioniert. Ich glaube das es nicht so schwierig ist. Das jetzt bei ihnen der Bildschirm nicht funktioniert, ist nur eine kleine Einstellungsgeschichte. Einer der Vorteile an diesem System ist, das es wirklich ganz ganz einfach zu bedienen ist.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Glaube ich gerne.

Hannes Schleeh:

Man braucht nur ein Google Konto. Das ist, das was wir mit unserem Crowdfunding Projekt erreichen wollen. Wir wollen den Leuten das Handwerkszeug an die Hand geben, dass sie das auch machen können weil wir glauben dass es wirklich eigentlich jeder machen kann.

Jedermann TV - Die Streaming Revolution

Gunnar Sohn:

Wir sind fast am Ende unserer Sendung. Als Abschlussrunde vielleicht noch mal, was glauben Sie denn, wie lange würde denn so eine Beratung über die digitalen Medienordnung dauern?
Ich meine es kann ja nicht nur von den Landesmedienanstalten ausgehen sondern es muss in erster Linie von den Ländern ausgehen.
Ist diese Sensibilität den auch auf der politischen Bühne vorhanden?

Dr. Jürgen Brautmeier:

Vielleicht helfen ja solche Beispiele wie das, was wir jetzt diskutieren, dass man da langsam was machen muss. Also bisher sind es noch Einzelfälle. Bisher ist es so, das es noch kein Massenphänomen ist also der Rundfunkstaatsvertrag ist in den vergangenen Jahren immer wieder novelliert worden. Wir warten eigentlich darauf, wir haben auch Vorschläge gemacht an welchen Stellen wir Novellierungsbedarf sehen.
Ich kann aber bei beim besten Willen nicht prophezeien wann der nächste Staatsvertrag kommt, weil da immer 16 Bundesländer einstimmig dabei sein müssen. Deswegen drücke ich gemeinsam mit ihnen die Daumen dass das möglichst schnell passiert.
Wie gesagt wir fordern es. Wir müssen nur aufpassen dass uns Brüssel hier nicht überrollt. Wir sollten schon versuchen unsere deutschen Interessen mit unserer kulturellen Vielfalt mit unserem Rundfunksystem was wir haben auch so in die neue Zeit zu retten. Nicht, dass wir uns nicht hinterher wundern dass wir alle weggefegt sind. Also mein Interesse ist,  dass wir das vernünftig diskutieren. Das wir das auf der nationalen Ebene relativ schnell und zügig machen. Das wir aber auch auf der Brüsseler Ebene wo die eigentlichen Entscheidung für die Zukunft der Regulierung fallen, vernünftig mitreden können und unsere Interessen einbringen können. 

Gunnar Sohn:

Meine Herren, ich glaube dann sind wir am Ende der Diskussion. Es ist nur zu wünschen dass sie am Dienstag gute Beratungen haben, Herr Dr. Brautmeier und dass sie sich nicht reduzieren auf die Frage der Einmaligkeit denn das würde das falsche Signal geben. Ich wünsche ihnen eine gute Beratung, mögen Sie zu einer sibylinischen Formulierung kommen die alle zufrieden stellt. Vor allen Dingen natürlich die Kanzlerin. Die wird man dann übrigens auch am 19. April bei uns im Hangout sehen, weil wir das als Meshup einblenden, um die technischen Aspekte zu diskutieren.
Um 18:30 Uhr geht es weiter jetzt ist also Zeit für eine virtuelle Kaffeepause dann beschäftigen wir uns mit der netzpolitischen Provinz und dann um 19:30 Uhr mit einer Vor-Re:publica Veranstaltung die Panels aufgenommen hat, die von der Re:publica abgelehnt wurden. Darunter auch zwei Panels wo wir dabei waren. Herr Dr. Brautmeier, vielen Dank für das Gespräch, das das geklappt hat und wenn sie jetzt Spass an dem Format gefunden haben wird es vielleicht keine Eintagsfliege sein.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Ich danke für das Gespräch. Mir hat es Spaß gemacht wir sollten im Kontakt und im Gespräch bleiben. Denn wie gesagt, da ist viel was man diskutieren muss, viel, worüber man noch
aufklären muss. Bevor man zu vorschnellen Urteilen kommt, sollte man vorher gründlich über den Sachverhalt gesprochen haben. Ich freu mich drauf und danke fürs Gespräch.

Hannes Schleeh:

Vielen Dank!

Gunnar Sohn:

Im Youtube Video können Sie das dann ohne schwarze Bilder kucken.

Dr. Jürgen Brautmeier:

Das freut mich. Bye bye

Gunnar Sohn:

Hannes, Du hast das letzte Wort

Hannes Schleeh:

Ich sage Tschüß!

Transkribiert und angepasst von Hannes Schleeh. Es gilt das gesprochenen Wort im Youtube Video.

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