Hangout on Air und das krude deutsche Medienrecht – Statt zu handeln wird evaluiert!

Chronik

IT-Gipfel Bundesminister Dr. Philip Rösler mit Hannes Schleeh
IT-Gipfel Bundesminister Dr. Philip Rösler erhält Vorschlag zur Änderung des Medienrechts von Hannes Schleeh

Nachdem uns der Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler abblitzen ließ, haben wir uns an die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz gewandt. Denn die war nach Aussage von Herrn Rösler zuständig für die Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag. Das wussten wir zwar vorher schon, aber Philipp Rösler hatte so getan als ob er uns unterstützen würde, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern. Zur Erinnerung hier nochmal die Antwort die wir aus dem Bundeswirtschaftsministerium am 22.11.2012 erhalten haben.

Kommentar: +Bundeswirtschaftsministerium schrieb im original Post:


Lieber Herr Schleeh, Sie hatten sich auf Twitter erkundigt, was der Minister von Ihrem Vorschlag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hält. Da die Antwort etwas länger ist, schreibe ich Ihnen über Google+ statt über Twitter: Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland obliegt den Ländern. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks werden von allen Ländern gemeinsam in Staatsverträgen geregelt. Entsprechend fallen die Rundfunkstaatsverträge bzw. die Rundfunkänderungsstaatsverträge in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Bundesregierung ist an der Gesetzgebung in diesem Bereich nicht beteiligt. Für etwaige Änderungen der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Daher sollten Sie Ihr Anliegen an die Länderkollegen richten. Der ständige Vorsitz der Rundfunkkommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.Beste Grüße,Caroline Silva-Garbade (vom Team der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi)

Das haben wir dann zwangsweise gemacht. Am  26. November habe ich per Mail die Staatskanzlei in Mainz angeschrieben, einmal über die normale Kontaktadresse buergerbuero@stk.rlp.de und über die SPD Homepage vom Ministerpräsident Beck. Von beiden Seiten bekam ich keine Antwort. Bei der Seite von Beck half auch eine zweite Anfrage nichts. vermutlich bekommt man die nur, wenn man aus Rheinland-Pfalz kommt und ein Autogramm anfordert. Nachfolgend meine Email:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kurt Beck,

ich wenden mich an Sie in Ihrer Funktion des ständigen Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder. Wir, das sind engagierte Bürger, Blogger und Journalisten, wollen auf legalem Wege die heutigen Möglichkeiten einer Livesendung im Internet nutzen. Leider bietet die momentane Gesetzeslage keine Möglichkeit, legal ohne großen Aufwand und kurzfristig zu senden. Das liegt sicher daran, das die Gesetze zu einer Zeit erlassen wurden, als die Frequenzen begrenzt die notwendige Technik sehr teuer und das Internet noch nicht erfunden worden war.

Doch mittlerweile gibt es mit Google+ Hangouts, Livestream.com, Ustream.com und anderen Plattformen einfache und günstige Möglichkeiten live ins Internet zu senden. Diese Format könnten auch Behörden und gemeinnützigen Organisationen zu mehr Bürgerbeteiligung erhelfen, wie wir letzen Freitag mit dem Haus der Architektur in Köln zeigen konnten.

http://schleeh.de/jeder-kann-zum-sender-werden/

Die Strafen bei Nichtbeachtung dieser Gesetze sind mit bis zu 500.000 € sehr abschreckend. Als Vater von zwei Jugendlichen denke ich dabei auch an Kinder und junge Menschen, die neue Technologie erst mal nutzen, ohne sich Gedanken über deren Rechtmäßigkeit machen. Für unser Sendeprojekt: Virtuelles Blogger Camp haben wir eine vorläufige Sendegenehmigung erhalten. Ich bin in engem Kontakt mit der für meinen Standort zuständigen BLM in München. Auch dort sieht man die Notwendigkeit etwas zu ändern.

Auch mit dem für Internet zuständigen Bundeswirtschaftsminister hatte ich bereits Kontakt. Ihm haben wir auf dem IT-Gipfel in Essen am 13.11.2012 Vorschläge für eine aus unserer Sicht und aus Sicht der Medienanstalten sinnvollen Gesetzesänderung überreicht. Das sehr einfach gehaltene Papier habe ich Ihnen beigefügt.

Wir bitten Sie diesen Vorschlag zu prüfen und bald eine Lösung für die momentan sehr unbefriedigende Situation zu schaffen.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Aresing

Hannes Schleeh

Zwei Mal musste ich nachhaken, bis am 21.12.2012 dann endlich eine Antwort aus Mainz kam. Leider nicht mit erfreulichem Inhalt. In einem „Elektronischen Brief“ antwortete mir, nach fast einem Monat, eine Frau Maria Elisabeth Koehler aus dem Vorzimmer Abteilung 2 „Medien“ der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Hier der „Elektronische Brief im Original:

Antwort Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 21.12.12
Elektronischer Brief Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 21.12.12

Ja zum Donnerwetter! Um diese Allerwelts-Abspeiseantwort zu geben, haben die in Mainz fast einen Monat gebraucht? Ja ist denn schon Karneval? Das die Problematik bei allen Behörden Bund-auf und Land-ab bekannt ist, dafür haben wir ja inzwischen auf allen Ebenen gesorgt. Ihr sollt nicht ewig zwischen Bund und Ländern hin und her evaluieren, zum Henker! Wir wollen endlich wie die Holländer und fast alle anderen europäischen Nachbarn frei und legal senden dürfen.

Leben wir denn in einer Bananenrepublik? Beim Breitbandausbau hinten dran, bei Innovationen und neuen Technologien hinten dran. Aber für Lobby-Gesetze wie dem Leistungsschutzrecht, da haben die Bund-Länder-Hin-und-Her-Ball-Spieler Zeit. Der Rest der Welt lacht uns schon aus. Jeff Jarvis meint im Interview mit Daniel Fiene, das Leistungsschutzrecht wäre eine dumme deutsche Idee und würde das Internet gefährden. Übrigens erwähnte er im gleichen Interview meine Reggae-Komposition.

Macht nur so weiter, dann wird Deutschland als Industrienation bald noch weiter absteigen. Damit das nicht passiert, haben wir in unserer letzten Livesendung spontan den Entschluss gefasst einen Masterplan für schnelles Internet aufzustellen und diesen im Kanzleramt direkt vorbei zu bringen. Wer uns kennt, der weiß wir machen keine leeren Versprechungen und wir nehmen auch Andere direkt beim Wort. Wenn wir dann schon mal im Kanzleramt sind, können wir unseren Vorschlag zu Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auch gleich mit überreichen. Steter Tropfen höhlt den Stein.

7 Kommentare

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  1. […] keine Youtube Livestreams empfangen werden können. Bei unseren kruden Mediengesetzen und den Erfahrungen mit den Hangouts on Air vermute ich, das dieser Ausschluss von Deutschland sicher keine Willkür von Youtube […]

  2. […] Gesetzeslage zu verändern lediglich hingehalten. Man evaluiere das derzeit, wurde mir in einem elektronischen Brief nach einmonatiger Wartezeit und mehrfachem Nachfragen von der für Änderungen am […]

  3. […] die Bundesländer die Staatskanzlei in Mainz. Die Problematik ist dort bereits adressiert, aber der Gesetzgeber evaluiert noch. Unser Tipp für sendewillige […]

  4. […] Über die medienrechtlichen Kapriolen hat Hannes Schleeh, Mitorganisator des Blogger Camps, einen in… […]

  5. […] aus Mainz ausgelassen, für die die Beamten im Vorzimmer einen Monat gebraucht haben. http://schleeh.de/hangout-on-air-und-das-krude-deutsche-medienrecht/ #hangoutsonair   #hangoutonair   #hoa […]

  6. […] einiger Verspätung hat sich jetzt in einem “Elektronischen Brief” eine Dame aus dem Vorzimmer Abteilung 2 “Medien” der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erbarmt, uns […]

  7. […] Hangout on Air und das krude deutsche Medienrecht – Statt zu handeln wird evaluiert! Chronik In der Timeline oben rechts klicken zum Durchsehen! Nachdem uns der Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler abblitzen ließ, haben wir uns an die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz gewandt. … […]

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