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Medienrecht – Wie geht es weiter? Änderung Rundfunkstaatsvertrag


Das Medienrecht ist nicht mehr zeitgemäß! Daher versuche ich gemeinsam mit anderen Bloggern eine dringend benötigte Änderung herbei zu führen. Auf dem IT-Gipfel habe ich dem Bundeswirtschaftsminister diesen Vorschlag zur Änderung des § 20b RStV überreicht.

In dem sehr angenehmen Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister Dr. Philip Rösler am Rande der Pressekonferenz auf dem IT-Gipfel seines Ministeriums am 13.11.2012 in Essen, freute sich der Minister über die Vorschläge. Er erinnerte sich an unser Gespräch in dem Hangout on Air auf der Bertelsmann Party Ende September, in welchem er mir das Versprechen gab, ihm einen Vorschlag zusammenstellen und überreichen zu dürfen. Während er die Folien ansah erklärte ich ihm, das der Vorschlag auch von den Juristen der für mich zuständigen Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) als der geeignetste angesehen werde. Er antwortete mir darauf, das das gut sei und ich damit den schwierigsten Punkt bei diesem Unterfangen schon heraus gefunden hätte. Die Zuständigkeit der Länder (Anmerkung hs)

IT-Gipfel Bundesminister Dr. Philip Rösler erhält Vorschlag zur Änderung des Medienrechts von Hannes Schleeh

Die Idee Live Streaming in den Ausnahmeparagraphen 20b analog zum Webradio aufzunehmen, haben wir aus den möglichen Änderungen als beste und einfachste Änderung heraus gesucht. Denn hierfür gibt es bereits eine erfolgte Einigung auf Länderebene und es müssen nur ein paar zusätzliche Wörter in den Gesetzestext aufgenommen werden. Selbst die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Denn Sie wollen nicht wie dargestellt in einer Flut von Anträgen ersticken.

Medienanstalten ersticken in der Antragsflut

Aber wie geht es jetzt weiter?

Bisher wurde Folgendes getan oder erreicht:

  1. Der zuständige Minister und sein Ministerium sind informiert
  2. Die Rundfunkreferenten wurden auf der Sitzung mit dem Bundeswirtschaftsministerium am 18.10.2012 über das Anliegen informiert
  3. Der von mir mit dem Bundeswirtschaftsministerium geführte Schriftverkehr wurde an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission bei der Staatskanzlei Mainz weitergeleitet
  4. Die Landesmedienanstalten beschäftigen sich laut Aussage der BLM auch intern mit dem Thema in den entsprechenden Gremien
Was muss als nächstes passieren?
    1. Alle Ansprechpartner in den verschiedenen Landesmedienanstalten sollten über den jetzigen Stand informiert werden.
    2. Die Landesmedienanstalten müssen sich auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages einigen
    3. Das Gesetz muss entsprechend geändert werden.
    4. Die Landesmedienanstalten müssen einen einfachen Weg zur Erfüllung der Anzeigepflicht analog Webradio einführen

ZIEL:

Wir können legal Live Streaming Sendungen im Internet machen,
wie heute schon in allen zivilisierten und freiheitlichen Ländern dieser Welt.

Wer uns hier unterstützen will und kann, ist herzlich willkommen.

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