Medienrecht – Wie geht es weiter? Änderung Rundfunkstaatsvertrag


Das Medienrecht ist nicht mehr zeitgemäß! Daher versuche ich gemeinsam mit anderen Bloggern eine dringend benötigte Änderung herbei zu führen. Auf dem IT-Gipfel habe ich dem Bundeswirtschaftsminister diesen Vorschlag zur Änderung des § 20b RStV überreicht.

In dem sehr angenehmen Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister Dr. Philip Rösler am Rande der Pressekonferenz auf dem IT-Gipfel seines Ministeriums am 13.11.2012 in Essen, freute sich der Minister über die Vorschläge. Er erinnerte sich an unser Gespräch in dem Hangout on Air auf der Bertelsmann Party Ende September, in welchem er mir das Versprechen gab, ihm einen Vorschlag zusammenstellen und überreichen zu dürfen. Während er die Folien ansah erklärte ich ihm, das der Vorschlag auch von den Juristen der für mich zuständigen Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) als der geeignetste angesehen werde. Er antwortete mir darauf, das das gut sei und ich damit den schwierigsten Punkt bei diesem Unterfangen schon heraus gefunden hätte. Die Zuständigkeit der Länder (Anmerkung hs)

IT-Gipfel Bundesminister Dr. Philip Rösler mit Hannes Schleeh

IT-Gipfel Bundesminister Dr. Philip Rösler erhält Vorschlag zur Änderung des Medienrechts von Hannes Schleeh

Die Idee Live Streaming in den Ausnahmeparagraphen 20b analog zum Webradio aufzunehmen, haben wir aus den möglichen Änderungen als beste und einfachste Änderung heraus gesucht. Denn hierfür gibt es bereits eine erfolgte Einigung auf Länderebene und es müssen nur ein paar zusätzliche Wörter in den Gesetzestext aufgenommen werden. Selbst die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Denn Sie wollen nicht wie dargestellt in einer Flut von Anträgen ersticken.

Medienanstalten ersticken in der Antragsflut

Medienanstalten ersticken in der Antragsflut

Aber wie geht es jetzt weiter?

Bisher wurde Folgendes getan oder erreicht:

  1. Der zuständige Minister und sein Ministerium sind informiert
  2. Die Rundfunkreferenten wurden auf der Sitzung mit dem Bundeswirtschaftsministerium am 18.10.2012 über das Anliegen informiert
  3. Der von mir mit dem Bundeswirtschaftsministerium geführte Schriftverkehr wurde an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission bei der Staatskanzlei Mainz weitergeleitet
  4. Die Landesmedienanstalten beschäftigen sich laut Aussage der BLM auch intern mit dem Thema in den entsprechenden Gremien
Was muss als nächstes passieren?
    1. Alle Ansprechpartner in den verschiedenen Landesmedienanstalten sollten über den jetzigen Stand informiert werden.
    2. Die Landesmedienanstalten müssen sich auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages einigen
    3. Das Gesetz muss entsprechend geändert werden.
    4. Die Landesmedienanstalten müssen einen einfachen Weg zur Erfüllung der Anzeigepflicht analog Webradio einführen

ZIEL:

Wir können legal Live Streaming Sendungen im Internet machen,
wie heute schon in allen zivilisierten und freiheitlichen Ländern dieser Welt.

Wer uns hier unterstützen will und kann, ist herzlich willkommen.

6 Kommentare
  1. gsohn sagte:

    Da ist echt schon eine Menge in Bewegung gesetzt worden. Es blieb nicht nur bei Worten oder Ankündigungen, sondern es folgte auch ein Änderungsvorschlag, der praktikabel ist und sehr schnell umgesetzt werden kann. Wir bleiben am Ball.

    Antworten

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  1. […] der einzige Bananenstaat in welchem keine Youtube Livestreams empfangen werden können. Bei unseren kruden Mediengesetzen und den Erfahrungen mit den Hangouts on Air vermute ich, das dieser Ausschluss von Deutschland […]

  2. […] Hannes Schleeh erklärte den Vorschlag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, den er zusammen mit Gunnar Sohn am 13.11.2012 auf dem IT-Gipfel dem Bundeswirtschaftsminister Rösler überreicht hat. Rösler hatte in diesem Hangout on Air Schleeh dazu aufgefordert:  Hangout mit Rösler Weitere Informationen zum Thema unter: http://schleeh.de/medienrecht-wie-geht-es-weiter-anderung-rundfunkstaatsvertrag/ […]

  3. […] Wir setzen uns für eine einfache und bürgerfreundliche medienrechtliche Regelung ein […]

  4. […] man unsere Probleme damit überhaupt nicht. Wenn wir dabei mithelfen können machen wir gerne wieder Vorschläge, die sollten dann aber auch mit uns diskutiert werden und es sollte dann auch etwas Sichtbares […]

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